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Der Bildungsauftrag


Der eigenständige Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertagesstätten ist in unserem Bundesland im Kindertagesstättengesetz vom 16.12.1992 mit Änderung vom 08.06.1995 und den ergänzenden Änderungen vom 04.08.1999 und 07.02.2002 genau definiert.

§ 2 - Auftrag der Tageseinrichtung

(1) Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen insbesondere

Das Recht der freien Träger der Jugendhilfe entsprechend ihrer erzieherischen Grundrichtung in eigener Verantwortung zu gestalten, bleibt davon unberührt.

(Auszug aus dem KitaG Niedersachsen vom 07.02.2002)

§ 3 Absatz 6

Kinder, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder von Behinderung bedroht sind (§ 2 Abs.1 Sozialgesetzbuch, Teil IX-SGB IX des Bundessozialhilfegesetzes), sollen nach Möglichkeit in einer ortsnahen Kindertagesstätte (§1 Abs. 2 Nr. 1 und 2) gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einer Gruppe betreut werden. Hierauf wirken das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden hin, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG ) wahrnehmen. Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) vom 27.Dezember 2004 ergänzt die gesetzlichen Vorgaben und sieht unter anderem ausdrücklich Verfahren zur Qualitätssicherung in den Tageseinrichtungen vor. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich für Kinder konkretisiert den Erziehungs- und Bildungsauftrag deutlich. Zur Erfüllung dieses Bildungsauftrages ist eine komplexe, umfangreiche und differenzierte pädagogische Vorgehensweise erforderlich.

In unserem Haus unterscheiden wir zunächst verschiedene Angebotsformen, die im Anschluss genauer beschrieben werden.

a) DAS FREISPIEL
Definition: Das Freispiel ist der Zeitraum der Betreuungszeit, in dem das Kind die Spielart, den Spielpartner, die Spieldauer, den Spielort, die Spielintensität und das Spieltempo im Rahmen der bestehenden Gruppenregeln und Bedingungen eigenständig wählen kann.

Dieser umfangreiche Bereich bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung des Kindes:

Aufgrund der sehr zahlreichen Erfahrungen, die ein Kind während der Freispielphase sammeln kann, nimmt dieser Teilbereich einen sehr hohen Stellenwert in unserer pädagogischen Arbeit ein.

b) DAS FREISPIELANGEBOT
Diese Form der pädagogischen Arbeit kann in unterschiedlicher Weise stattfinden, meist Freispiel begleitend im Gruppenraum oder dem Nebenraum im direkten Kontakt zu der Gesamtgruppe. Die Bereitstellung von Materialien hat einen eigenen Aufforderungscharakter für die Kinder. Die Gruppe wechselt im Laufe der Zeit fließend. Das Angebot kann themenbezogen und Ziel gerichtet (z.B.: Wir schneiden verschiedene Früchte aus.) oder nicht konkret Ziel gebunden sein (z.B.: Ihr dürft mit dem Papier schneiden und basteln.) Freispielangebote sind nicht für alle Bildungsbereiche geeignet, z.B.: eine Bilderbuchbetrachtung wäre in dieser Form ungünstig.

c) DIE ANGELEITETE TÄTIGKEIT
Eine angeleitete Tätigkeit erfasst eine konstante Kleingruppe von Kindern und findet meist in einem separaten Raum ohne Kontakt zur Gesamtgruppe statt. Sie ist stets Ziel orientiert und wird direkt von einer Erzieherin oder pädagogischen Mitarbeiterin initiiert. Angeleitete Tätigkeiten sind in allen Bildungsbereichen möglich und bieten sich an, um die Kinder beispielsweise bei der Einführung in eine neue Thematik auf den gleichen individuellen Wissenstand zu bringen.

d) DIE GRUPPENÜBERGREIFENDEN AKTIVITÄTEN; PROJEKTE
Sie können Freispielangebot oder angeleitete Tätigkeit sein und sollen den Gemeinschaftssinn und die sozialen Kontakte über die eigene Gruppe hinaus fördern. Sie sind sehr wesentlich zur Erweiterung des Erfahrungshorizontes und zum Aufbau der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit.

e) DAS FÖRDERANGEBOT
Zusätzlich zu der täglichen Förderung in den Freispiel- und Angebotsphasen finden spezielle Förderangebote mit einzelnen Kindern und in Kleinstgruppen statt. Hierbei wird gezielt an einer Fähigkeit gearbeitet, um diese anzulegen oder zu festigen. Für die Integrationskinder werden in Absprache mit den Therapeuten individuelle Förderpläne erstellt, um die einzelnen Entwicklungsschritte zu dokumentieren und überprüfbar zu machen.

f) DAS BEWEGUNGSKONZEPT
Wir haben verschiedene Möglichkeiten bereits praktiziert.

Aus organisatorischen Gründen und aufgrund der Raumkapazität können wir kein regelmäßiges wöchentliches, angeleitetes Bewegungsangebot für alle Kinder anbieten. Aktuell arbeiten wir mit 14 tägig wechselnden Bewegungskonzepten, die den Kindern mehrfach pro Woche aktives Bewegen während des Freispiels in der Turnhalle ermöglichen.